Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Fragen rund um die Suzuki GS Modelle GS 125 bis GS 1100 G
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Mosquetero1
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Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von Mosquetero1 »

Hallo an alle Reifenfreunde mit nationaler Zulassung,

zusammen mit Honda - und Yamaha Foren haben wir das Thema noch einmal aufgegriffen.
Wir brauchen Unterstützung.
Deshalb der Auszug vom Honda-Board und mein zweites Anschreiben an die oberste Behörde von Deutschland, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV.
Gruß Joaquim

Hier meine Screenshots:
Screenshot_2024-09-06-10-16-20-675_com.miui.gallery.jpg
Ich kann keine Bilder anhängen!

Bitte schreibt eure Meinung an das BMDV, hier die Mail-Adresse:

buergerinfo@bmdv.bund.de

Vielen Dank
"Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind." (Charles Bukowski)
Mosquetero1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von Mosquetero1 »

Ich versuche noch mal hier Bilder zu senden!
Screenshot_2024-09-06-10-16-20-675_com.miui.gallery.jpg
Screenshot_2024-09-06-10-00-50-172_com.android.chrome.jpg
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ed44
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von ed44 »

In der Sache hast du recht, allerdings sehe ich das Thema eher bei einem Verband wie dem z.B. aufgehoben:
https://bvdm.de/

Da kann man sich ja auch einbringen, und hat einen etwas längeren Hebel als ein Privatmann.

Andere Frage: Der Eintrag "Reifenfabrikratsbindung beachten" betrifft doch die GS-Klassiker noch nicht, der wurde doch erst an den 1980ern eingeführt?
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tobi
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von tobi »

Ganz wenige der klassiker , meistens die der 80er , haben spezielle Reifen und Hersteller eingetragen. Dies war dann irgendwann in bezug auf den Hersteller hinfällig solange die grösse die eingetragene war. Wenn die Reifengrösse an sich nicht eingetragen war gings da bis 2019?? Mit der "Waschzettel" freigabe des jeweiligen Reifenherstellers. Ab dem Datum ging das dann nicht mehr, ad da muss dann jede grösse per einzelabnahme/gutachten eingetragen werden.
Hab ich zumindest immer so verstanden, hat sich da noch was geändert? Bei mir war ja durch tippfehler im brief die falsche grösse des hinterreifens drin. Da die waschzettel nimmer galten musste ich das per 45 eur abnahme beim tüv bestätigen lassen, nächter schritt währe dann die Eintragung im Schein gewesen. Hatte andere gründe warum ich das nimmer hab machen lassen

Tobias
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Franx
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von Franx »

Ich hatte den Dünnpf.... bei der 600er Fazer,da nur normale ABE vor 2003. Der Tüvler meint,
Freigaben gelten nicht mehr,ich kann dir 2 oder 3 andere freigaben eintragen. Ich,worauf
bezogen. Ich nehme da die Freigaben als Vorlage. Ich ihm gefragt,ob er einen Nagel im Kopf
hat,jetzt fahr ich nur noch zur Dekra. Der hat das am Ende schlüssiger erklärt. Ab 2003
brauchst keinerlei Freigaben mehr,davor schon,Geldmacherei.Übrigends haben solche Freigaben
Motorrad und Reifenhersteller ne Menge Geld gekostet,und galten ewig als rechtssicher.

Zu den älteren wie GS usw. Bekannter E hat ne XJ600 von 96. Da stehen irgendwelche reifen drin,
die es schon ewig nicht mehr gibt. Heutzutage fuhr man mit ner Freigabe. Die gilt jetzt auch
nicht mehr,mam muss auch bei alten Motorrädern Freigaben eintragen lassen (noch).Hoffe,
das dieser Irsinn mit wieder zusätzlicher unnötiger Bürokratie endlich mal aufhört.

Rings um uns in der EU lacht man übrigends über die Reifenspinnerei. obwohl die dort
auch gilt.leider wird solch schwachsinn nur in Dummland hier verfolgt. Naja,bald sind
wir eh wieder Entwicklungsland,da haben wir ganz andere ,echte Probleme. 8-)

Lg franx
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Martin
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von Martin »

Für die älteren Modelle gibt es je nach Fahrzeugtyp und Reifenhersteller unterschiedliche Freigaben:
1. Bei vielen Modellen kann mit der Freigabe der Reifen ohne Eintragung gefahren werden, wenn sich das Fahrzeug im unverändertem Originalzustand befindet. Beispiel erste GSX-R 750, Typ GR75A, Bridgestone BT45/46
2. Bei anderen Modellen dient die Freigabe auch bei unveränderten Fahrzeugen nur zur Vorlage zur Eintragung.
Deshalb vor dem Reifenkauf im Kleingedruckten am Ende der Freigabe genau lesen.

Grüße
Martin

Admin
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Mackey
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von Mackey »

Martin hat geschrieben: Mi 9. Okt 2024, 07:26 Für die älteren Modelle gibt es je nach Fahrzeugtyp und Reifenhersteller unterschiedliche Freigaben:
1. Bei vielen Modellen kann mit der Freigabe der Reifen ohne Eintragung gefahren werden, wenn sich das Fahrzeug im unverändertem Originalzustand befindet. Beispiel erste GSX-R 750, Typ GR75A, Bridgestone BT45/46
Hallo Martin, geht aber nur wenn es auch exakt die Größe ist die im Schein schon steht als Originalgröße oder?
Da bin ich beruhigt, habe hier noch zwei restaurierte GR75A mit BT45/46 stehen, die noch nicht angemeldet wurden/TÜV haben nach der Restaurierung. Dann einfach ohne irgendwelche weiteren Papiere zum TÜV?

Gruß
Lukas
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Franx
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von Franx »

Martin hat geschrieben: Mi 9. Okt 2024, 07:26
2. Bei anderen Modellen dient die Freigabe auch bei unveränderten Fahrzeugen nur zur Vorlage zur Eintragung.

Grüße
Martin

Admin
Das meinte mein Tüv Prüfer bei der Fazer600 auch,das er die NICHT mehr gültigen
Freigaben als Vorlage für die Eintragung nahm :oops: Ich hab ihn gefragt,ob er nen
Nagel im Kopf hat :cry: Bin jetzt bei der Dekra mit allen Fahrzeugen, der bringt einen
das verständlicher Weise besser rüber, der er auch drauf hinwies,das das erst ab 2025
gilt :D

Für meinen Exot Xanthus mit Einzelabnahme 110/160 ZR17 Reifen von einen Hersteller
wollte der extra Reifen nur per Fahrtest eintragen lassen :| Dekra meint Quatsch, gilt
das oben,und gut. Wie gesagt, das ist der grösste Bullshit ever seit den letzten Jahren,
der da 2019 EU weit verzapft wurde. :ugeek:

Lg franx
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Martin
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Re: Reifenfabrikatsbindung ab 01.01.25

Beitrag von Martin »

Mackey hat geschrieben: So 20. Okt 2024, 12:20 Hallo Martin, geht aber nur wenn es auch exakt die Größe ist die im Schein schon steht als Originalgröße oder?
Da bin ich beruhigt, habe hier noch zwei restaurierte GR75A mit BT45/46 stehen, die noch nicht angemeldet wurden/TÜV haben nach der Restaurierung. Dann einfach ohne irgendwelche weiteren Papiere zum TÜV?
Die Größen stehen in der Freigabe vom Hersteller. Das sind meist nur die originalen Größen wie im Schein.
Für deine beiden GR75A die Freigaben von Bridgestone runterladen und ausdrucken. Kann der TÜV-Onkel auch online nachsehen, haben die aber meist keine Lust zu.

Gruß
Martin

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