Hallo.
Wollte mal fragen. Kann man den Seitenständer (orig) springt von alleine hoch, vielleich gegen einen anderen austauschen der nicht sofort hochspringt.
MFG Jogda
Seitenständer
- Martin
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Re: Seitenständer
für den TÜV muss der alleine einklappen. Oder Du brauchst eine Zündungsunterbrechung bei ausgeklapptem Seitenständer.
grüße
Martin
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http://www.suzuki-classic.de
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Re: Seitenständer
es ist so wie martin schreibt. wenn du lange genug nicht putzt und schmierst, dann bleibt der ständer dennoch unten.
Re: Seitenständer
Bei meiner GS 850 GL (US-Import) klappt der Seitenständer nicht hoch, sondern im li. Rund-Instrument (Tacho) befindet sich eine rote Warnleuchte. Dies reicht für den TÜV nicht aus, sondern es wäre eine Zündunterbrechung erforderlich, wie von Martin bereits beschrieben.
Als vorübergehende Notlösung kann man bei fälligem TÜV den Seitenständer abbauen und den Mikroschalter mit Kabelbinder auf Kontakt festsetzen. Dann fährt man eben ohne Seitenständer. Wenn man den Seitenständer wieder montieren will, sollte bzw. muss man, eine Zündunterbrechung einrichten. Sonst fährt man nicht "legal" und riskiert, sich auf das Gesicht zu legen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Als vorübergehende Notlösung kann man bei fälligem TÜV den Seitenständer abbauen und den Mikroschalter mit Kabelbinder auf Kontakt festsetzen. Dann fährt man eben ohne Seitenständer. Wenn man den Seitenständer wieder montieren will, sollte bzw. muss man, eine Zündunterbrechung einrichten. Sonst fährt man nicht "legal" und riskiert, sich auf das Gesicht zu legen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!