N'Abend
Das mit einem VIN gebundenen Gutachten sieht hier der TÜV "
etwas" anders
Hatte bei meiner blauen Guste ein MOBEC Gutachten für die Leistungssteigerung auf 90 KW vorgelegt.
Das hatte ich mit einem Teileträger zusammen erworben.
Hier wurde es anfangs wegen des Urheberrechtes abgelehnt.
Ich konnte das aber entkräften da ich
A) Das Gutachten nachweislich mit einem Motorrad zusammen erworben hatte
Und
B) Die Firma so nicht mehr existiert, die wurde mittlerweile verkauft und hat einen geänderten Firmennamen.
Nun sind sämtliche Gutachten und/oder ABE's, die älter als 10 Jahre sind, nicht mehr für eine Abnahme nach 19.3 (StVZO) gültig.
Bei einer Abnahme nach 19.2 (StVZO) oder 21 (StVZO) kann der AaSop
sämtliche Unterlagen heranziehen und für die Erstellung nutzen.
Bei mir wurde die Leistungssteigerung in Verbindung mit dem geänderten Fahrwerk (Wirth Federn vorn und Wilbers Federbein hinten)
mit den aktuellen Radialreifen für ein Wiedererlangung der Fahrzeugbetriebserlaubnis, überprüft und erteilt.
Auf eine Aufhebung der Reifenbindung wollte sich der Baurat aber leider nicht einlassen
Ich kann nur jedem raten, wenn so etwas ansteht, sich vorab mit dem Prüfingenieur in Verbindung zu setzen und sein Vorhaben besprechen.
Das sollte auch schriftlich, z.B. per Mail, festgehalten werden. So erspart man(n) sich unnötige Komplikationen....