Sitzbankhöcker und TÜV

Fragen rund um die Suzuki GS Modelle GS 125 bis GS 1100 G
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Rallo

Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von Rallo »

Hi,

kennt jemand von Euch diese Sitzbank und weiß den Hersteller oder hat sogar ein Gutachten?
Wäre echt dankbar. Der TÜV mag mir das Teil so ganz ohne Papiere nicht eintragen.http://www.pixpages.de/Sitzbank/Sitzbank.jpg

Danke, Gruß und allen einen guten Rutsch
Rallo
prof.gamma
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Re: Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von prof.gamma »

eventuell ABM in Breisach !?
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Hias
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Re: Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von Hias »

Hi Rallo,

sollte einer der beiden Varianten sein:

Typ 1: ES 1-Mannsitzbank Typ 34 , Herst. FA. ES, Neuötting/Bayern (gibt's nicht mehr)

Bild


Typ 2: Wulf 1-Mann Heck


Bild


Zwar kein Gutachten, sind aber in meinen beiden GS1000 eingetragen!
HIAS
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gs1100_gregor
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Re: Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von gs1100_gregor »

Moin,
müssen andere Sitzbänke wirklich eingetragen werden?
Mein TÜV-Prüfer hat mir vor ein paar Jahren erzählt, ob Eigenbau oder gekauftes Zubehör ist völlig egal. Der Sitz muss lediglich vernünftig befestigt sein, und bei Unterschreitung einer bestimmten Länge wird von Zwei- auf Einmann-Betrieb geändert, dann müssen nur die hinteren Rasten abmontiert werden.
Gruß, Jörg
Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
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malle187
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Re: Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von malle187 »

gs1100_gregor hat geschrieben:Moin,
müssen andere Sitzbänke wirklich eingetragen werden?
Gemäß dieser Übersicht (Stand sicher nicht 100% aktuell) müssen Änderungen an der Sitzbank durchaus eingetragen werden bzw. eine ABE besitzen.

Bild
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fish
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Re: Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von fish »

Gemäß dieser Übersicht (Stand sicher nicht 100% aktuell) müssen Änderungen an der Sitzbank durchaus eingetragen werden bzw. eine ABE besitzen.
siehe deine tabelle. entspricht jörgs aussage: "bei massiven Veränderungen der Abmessungen"
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malle187
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Re: Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von malle187 »

fish hat geschrieben:
Gemäß dieser Übersicht (Stand sicher nicht 100% aktuell) müssen Änderungen an der Sitzbank durchaus eingetragen werden bzw. eine ABE besitzen.
siehe deine tabelle. entspricht jörgs aussage: "bei massiven Veränderungen der Abmessungen"
Sollte ja auch lediglich als Orientierung dienen. Ab wann es sich um eine "massive Veränderung" handelt, muss im Zweifelsfall wohl eh mit der örtlichen Tüv-Stelle ausdiskutiert werden...
Rallo

Re: Sitzbankhöcker und TÜV

Beitrag von Rallo »

Hallo HIAS,

danke für die Info. Ich werde da mal anfragen, ob es noch Gutachten gibt.

Dem TÜV geht es hier um das GFK Teil der Sitzbank, wie bei allen Zubehörteilen, die die Verkleidung betreffen.
Aktuell habe ich einen Sitz aus Eigenbau drauf. Da dieser komplett mit Kunstleder bezogen ist, hatte ich damit keine Probleme bei der Abnahme. Mit dem GFK Teil sieht das anders aus.
http://www.pixpages.de/Suzuki%20GS%20750/index.html

Gruß Rallo
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