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Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 12:19
von Rallo
Hi,
kennt jemand von Euch diese Sitzbank und weiß den Hersteller oder hat sogar ein Gutachten?
Wäre echt dankbar. Der TÜV mag mir das Teil so ganz ohne Papiere nicht eintragen.
http://www.pixpages.de/Sitzbank/Sitzbank.jpg
Danke, Gruß und allen einen guten Rutsch
Rallo
Re: Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 17:33
von prof.gamma
eventuell ABM in Breisach !?
Re: Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: Fr 30. Dez 2016, 18:25
von Hias
Hi Rallo,
sollte einer der beiden Varianten sein:
Typ 1: ES 1-Mannsitzbank Typ 34 , Herst. FA. ES, Neuötting/Bayern (gibt's nicht mehr)
Typ 2: Wulf 1-Mann Heck
Zwar kein Gutachten, sind aber in meinen beiden GS1000 eingetragen!
HIAS
Re: Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: So 1. Jan 2017, 12:19
von gs1100_gregor
Moin,
müssen andere Sitzbänke wirklich eingetragen werden?
Mein TÜV-Prüfer hat mir vor ein paar Jahren erzählt, ob Eigenbau oder gekauftes Zubehör ist völlig egal. Der Sitz muss lediglich vernünftig befestigt sein, und bei Unterschreitung einer bestimmten Länge wird von Zwei- auf Einmann-Betrieb geändert, dann müssen nur die hinteren Rasten abmontiert werden.
Gruß, Jörg
Re: Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: So 1. Jan 2017, 14:50
von malle187
gs1100_gregor hat geschrieben:Moin,
müssen andere Sitzbänke wirklich eingetragen werden?
Gemäß dieser Übersicht (Stand sicher nicht 100% aktuell) müssen Änderungen an der Sitzbank durchaus eingetragen werden bzw. eine ABE besitzen.
Re: Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: So 1. Jan 2017, 16:02
von fish
Gemäß dieser Übersicht (Stand sicher nicht 100% aktuell) müssen Änderungen an der Sitzbank durchaus eingetragen werden bzw. eine ABE besitzen.
siehe deine tabelle. entspricht jörgs aussage: "bei massiven Veränderungen der Abmessungen"
Re: Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: So 1. Jan 2017, 16:51
von malle187
fish hat geschrieben:Gemäß dieser Übersicht (Stand sicher nicht 100% aktuell) müssen Änderungen an der Sitzbank durchaus eingetragen werden bzw. eine ABE besitzen.
siehe deine tabelle. entspricht jörgs aussage: "bei massiven Veränderungen der Abmessungen"
Sollte ja auch lediglich als Orientierung dienen. Ab wann es sich um eine "massive Veränderung" handelt, muss im Zweifelsfall wohl eh mit der örtlichen Tüv-Stelle ausdiskutiert werden...
Re: Sitzbankhöcker und TÜV
Verfasst: So 1. Jan 2017, 18:53
von Rallo
Hallo HIAS,
danke für die Info. Ich werde da mal anfragen, ob es noch Gutachten gibt.
Dem TÜV geht es hier um das GFK Teil der Sitzbank, wie bei allen Zubehörteilen, die die Verkleidung betreffen.
Aktuell habe ich einen Sitz aus Eigenbau drauf. Da dieser komplett mit Kunstleder bezogen ist, hatte ich damit keine Probleme bei der Abnahme. Mit dem GFK Teil sieht das anders aus.
http://www.pixpages.de/Suzuki%20GS%20750/index.html
Gruß Rallo