Ich hab' hier 'mal - ob der Brisanz der Thematik - die offizielle Behörden-Sicht:
Unzulässige-NICHT typgeprüfte Teile am Bike -> führen zwingend zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, kopiert:
http://www.stvzo.de/stvzo/b1.htm
"Wer ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob Sie die Betriebserlaubnis verloren haben oder ob diese durch anderweitige Umstände erloschen ist. Liegt keine Betriebserlaubnis vor, darf das betroffene Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen, weil die Verkehrssicherheit sonst gefährdet werden könnte."
und - im schlimmsten Fall kann's noch viel (!) dümmer kommen:
Denn - Ohne Betriebserlaubnis natürlich auch kein Versicherungs-Schutz
Also - das Thema mal in voller Länge hier herauskopiert:
https://www.motorradonline.de/recht-ver ... 64987.html
"Sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremshebel und Bremspumpen, die ebenfalls im Internet zuhauf angeboten werden, müssen strenge Prüfungen durchlaufen, um eine Bauartgenehmigung, eine ABE oder ein Teilegutachten zu erhalten. Zudem hat die EU eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit mit SPIDI und Kennzeichnung von Waren erlassen, um die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. Trägt ein Artikel das europäische CE-Kennzeichen, so dokumentiert dies, dass der Hersteller, Vermarkter oder der EU-Bevollmächtigte des jeweiligen Produzenten Produktsicherheit verspricht.
CE-Zeichen, ABE- oder KBA-Prüfnummern wird man auf dem Asia-Ramsch nicht finden – aus gutem Grunde !
Denn die Billig-Kopierer aus China und anderen asiatischen Ländern interessieren die gesetzlichen Sicherheitsauflagen und Anforderungen für den europäischen Binnenmarkt herzlich wenig.
Das böse Erwachen für die Käufer solcher Anbauteile kommt dann spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung: Rote Karte statt ersehnter Plakette, bis mit einem zulässigen Teil nachgerüstet ist;
also, wenn man sich die Mühe sparen will, für seinen Klassiker eine Bremspumpe plus den Sattel alle komplett mit Rep.-Sätzen zu überholen (hatte ich gemacht in ca. 10h Arbeit) aber dann sahen Sie nicht nur wieder aus wie neu - Sie bremsen auch wieder genausogut wie NEU - plus sind als Original-Teile natürlich zugelassen !
Was man hingegen aber LEGAL machen kann - so kenne ich jemand, der an seiner GS 750D von 1977 die 40 Jahre alte Bremspumpe durch ein passendes neueres Modell von einer SUZUKI GSF600 /plus Stahlflex-Leitungen/ ersetzt hat, und dies beim TÜV auch problemlos hat eingetragen bekommen
das ist - IMHO - die einfachste Möglichekit, sich LEGAL
eine modernere Bremspumpe/Sattel an das BiKe zu schrauben, ohne dabei das Erlöschen der Betriebserlaubnis gleich mit einzubringen