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Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Di 2. Apr 2019, 10:39
von dj2
Ist das so richtig was ich eben bei Motorradonline gelesen habe ?
Weiß einer mehr darüber?

Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen.

Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Alle dürfen jetzt auch Einzelabnahmen
Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich. Dieses Vollgutachten konnte in den alten Bundesländern bislang nur beim TÜV erlangt werden. In den neuen Bundesländern lag dieses Monopol bei der DEKRA.

Unter den § 21 STVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorgelegt werden können und die im Volksmund Sonderabnahme oder Einzelabnahme genannt werden.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss sind diese Monopolstellungen aufgehoben, so dass Kunden mit ihrem Fahrzeug bei jeder Prüforganisation ein Vollgutachten oder eine Einzelabnahme erlangen können. Mit dieser Liberalisierung des Marktes könnten sich auch Verschiebungen im Gebührengefüge ergeben. Dumpingpreise sind allerdings nicht zu erwarten, da auch hier der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorgibt.

Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Zu den Prüforganisationen in Deutschland gehören der TÜV, die Dekra, die GTÜ, die FSP und die KÜS.
Quelle:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... etzt-alle/

Re: Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Di 2. Apr 2019, 15:05
von Martin
gehört habe ich davon auch schon. Tolle Sache. In der Praxis hab ich allerdings noch keine Erfahrungen damit. Ich habe demnächst wieder eine Vollabnahme vor mir. Werde berichten, wenn unser KÜS-Mann das dann macht. Der war letztes Jahr ein bißchen traurig, dass er die Wankel nicht abnehmen durfte und er mich zum TÜV schicken mußte :D
Gruß
Martin

Re: Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 11:19
von dj2
Hallo martin,
die Wankel ist wieder auf der Strasse? Toll !
Ich habe nächste Woche einen HU Termin für die GS550, da werde ich meinen Prüfer mal darauf ansprechen.

Re: Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 11:36
von Martin
berichte mal, was der Prüfer sagt. Und frag mal, ob die Preise auch schon fest sind.

Und ja, die Wankel läuft. Ich bin schon fast 900 Km gefahren. Ganz schön kultig das Teil und fährt sich prima :D

Re: Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Fr 5. Apr 2019, 11:55
von dj2
Ich werde berichten.
HERRLICH sieht die Wankel aus , ich könnt da neidisch werden

Re: Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Fr 5. Apr 2019, 20:02
von Prof
Ist nur leider keine Suzuki. :( Martin, da musst Du noch nachlegen. ;)

Re: Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Fr 5. Apr 2019, 21:11
von Martin
Du meinst eine RE5? Ich glaub, mir reicht eine Wankel. Ist schon kompliziert genug mit der Ersatzteilversorgung dafür.
Gruß
Martin

Re: Monopol des §21 STVZO Vollgutachten und Einzelabnahmen gefallen?

Verfasst: Fr 5. Apr 2019, 21:42
von Prof
Ja, ich bete auch jede Saison, dass nichts kaputt geht. Ersatzteilsuche ist furchtbar. :cry: