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Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 22:44
von Prof
Kerstin und ich haben unseren Kumpel Ralph unterstützt beim Motorentausch bei der GS850 Bj. 1986.
Jetzt ist das Moped fertig, Motor läuft und hört sich gut an. Ein Problem: die Leerlaufanzeige (Neutral) leuchtet nicht. An der Elektrik wurde von den Vorbesitzern einiges gebastelt, so dass ich als Elektrik-Experte
(Strom ist gelb) mit dem Schaltplan auch nicht weiter komme. Der Bock soll mir aber vom Hof.
Ist die Leerlaufanzeige für die Abnahme relevant? TÜV ist seit 8 Monaten überfällig.
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 23:54
von fish
ja. alles was dran ist, muss funktionieren. ist die frage, ob der prüfer es merkt. wahrscheinlich auch nur ein geringfügiger mangel. sag einfach:
"oh, da muss das birnchen kaputt sein
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Di 7. Mai 2019, 12:11
von Frank
Die Leerlaufanzeige interessiert den Prüfer nicht.
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Di 7. Mai 2019, 22:34
von fish
Die Leerlaufanzeige interessiert den Prüfer nicht.
glück gehabt ... deinen vielleicht nicht.
grundsätzlich verhält es sich so wie beschrieben. ist kein lämpchen da, ist das ok. ist ein lämpchen da, muss es funktionieren.
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 12:51
von Einherjer
fish hat geschrieben: ↑Di 7. Mai 2019, 22:34
ist ein lämpchen da, muss es funktionieren.
das gilt nur für die Beleuchtung die in den Straßenverkehr hinein wirkt (sog. lichttechnische Einrichtungen). Auch Blinker- und Fernlichtkontrolle können beim Krad fehlen wenn man an der Schalterstellung den Funktionszustand erkennen kann oder im Falle der Blinker der Fahrer deren Aufleuchten wahrnehmen kann.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
hier speziell §49a Satz1
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 16:06
von fish
Auch Blinker- und Fernlichtkontrolle können beim Krad fehlen
das widerspricht meiner aussage nicht! im gegenteil.
ist kein lämpchen da, ist das ok. ist ein lämpchen da, muss es funktionieren.
siehe deinen link:
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
mir isses worscht ... aber prof hat ja gefragt.
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 17:39
von Prof
Ich geh heut nochmal dran und such das Kabel. Irgendwo müssen wir das ja hingewurschtelt haben.
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 18:18
von tobi
Mach nen Garfield aufkleber drüber
Weisst doch das wenn nix da ist der prüfer auch nix bemängelt. Oder ich komm vorbei zum elektrikkurs, bei regen kann ich eh nicht machem was ich die nächsten tage vorhatte
Tobias
Re: Leerlaufanzeige und TÜV
Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 22:33
von Prof
Sitzbank und Tank weg. Kein Kabel zu sehen.
Batterie raus und da war es zu sehen.
Das Kabel war unter den Batteriekasten gerutscht.
Es gibt halt immer Probleme, wenn drei Personen an einem Moped schrauben. Keiner weiß, was der andere gemacht oder übersehen hat.
Jetzt geht alles. TÜV, wir kommen.