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Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 15:28
von Carsten550
Hallo zusammen,

der Rahmen meiner GS 550E Bj.79 wird jetzt demnächst gepulvert, danach bekommt sie auch Speichenfelgen aus
dem D Modell. Natürlich mit neuen Reifen, bis vor kurzem gab es bei Conti Reifenfreigaben, jetzt nicht mehr, nur noch der Hinweis
auf die Reifenbindung im FZ-Schein.
Bei mir in der Zulassung Teil I steht natürlich die Reifengrösse und der Hinweis Reifenbindung laut ABE.
Jetzt ist meine Frage wo finde ich die Reifenbindung, kann ich jede Marke montieren oder muss ich damit zum TÜV ? :roll:

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 21:54
von Prof
Hallo, nach meinem Wissen gibt es keine Reifenbindung mehr. Hersteller ist egal, es muss nur die passende Größe und der richtige Gescheindigkeitsindex sein. Dafür gilt, höherer Index ist immer zulässig. Denk aber an Schlauch und Felgenband. ;)

Sicher findet sich noch einer, der das präziser weiß.

Gruß
Roland

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 09:53
von Flamer
Hi Carsten550

Eventuell hilft das hier weiter.

https://motorrad-app.suzuki.de/download ... ben/19.pdf

Gruss Flamer


Nachtrag:

Quelle:

https://www.motorradreifendirekt.de/news/Freigaben
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern. Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden! Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.

Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen. Sie sollten jedoch die Bescheinigung stets bei sich führen.
Also im endeffekt so wie Prof schrieb. Es ist egal welcher Hersteller ob Conti , Bridgestone und Co. PDF ausdrucken und sicherheitshalber zum TÜV mitnehmen bzw. bei dein Fahrzeugschein beilegen.

Gruss Flamer

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 11:31
von Carsten550
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Reifenfreigabe habe ich bei Conti Anfang der Jahres für meine Xj 900 Bj.90 noch erhalten
aber seit ein paar Wochen geben die Reifenhersteller diese nicht mehr raus. Die Sereienbereifung soll erhalten bleiben, mir
geht es nur um die Bindung eines Reifenherstellers.

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 11:40
von Flamer
Ich schätze ... eine Reifenbindung auf einen bestimmten Reifenhersteller wäre unzulässig gegenüber andere Hersteller.

Wichtig ist :
Grössenangabe
Gewichtsindex
Geschwindigkeitsindex

Ob der Reifen Kaugummi heisst oder sonst was.

Die Daten in der PDF sind für die Suzi freigegeben. Wäre nur ein bestimmter Reifenhersteller zugelassen würde das in der Unbedenklichkeitsbescheinigung stehen.
Aber das wäre unzulässig.

Gruss Flamer


Nachtrag:

Gib einfach die Reifenangaben beim Reifenshop ein. Alle aufgelisteten Hersteller sind I.O. zur Nutzung an deiner Suzi. Der einzige Unterschied ist ob du Zoll oder Metrisch Angaben machst. Nicht alle stellen Zoll Reifen zur verfügung.

!! Vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden ..
Was meinst du mit Serienbereifung ?

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 12:14
von Flamer
Kann es sein das in deinem Fahrzeugschein im Feld 15,1 und 15,2 eine andere Reifengrösse angegeben ist als zb. in der Unbedenklichkeitsbescheinigung ?

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 13:22
von Frank
Bei der GS 550 gab es noch nie eine Reifenbindung, nur die Grösse muss passen, der Rest ist egal.

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 15:07
von icebird1961
Also bei mir ist bei der 550er auch noch die Reifenfabrikats-Bindung eingetragen...
Vermutlich Eine Datenleiche im Schein seit 1980 - nunmehr knapp 40 Jahren :shock:
Den die Zulassungsstelle trägt selbstständig nie was aus :roll:
405436D1-D0F1-4250-AAAB-EB4935C00F82.jpeg
Somit echt Prima mit der TUEV Freigabe Bescheinigung fuer die GS550 E :mrgreen:
- werde ich mir auch ausdrucken und fuer der hin mitführen,
Obwohl es letztes Jahr keinerlei Probleme mit der Vollabnahme meiner GS 550E habe
- trotz “ moderner” Battlax BT45 Bereifung rundum ;-))

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 15:30
von Flamer
:lol:

Ok ... das steht bei meiner gsx400l bj81-83 auch drin ...
letztes jahr beim TÜV .. ich so ... hmm bekomme kaum noch Reifen in Zoll .. wie siehts aus mit metrisch ??
Prüfer am Computer geklickert und voila ... Unbedenklichkeitsbescheinigung der metrischen Reifen Grössen ausgedruckt und mir in die Hand gedrückt.

Also .. kein Kopf machen ... halt dich nur an die Grössenangaben und Geschwindigkeitsindex in der Bescheinigung und du wirst keine Probleme haben. ;)

Gruss Flamer

Da du auf D Modell Speichenräder umrüstest könnte es sinnreich sein die Bescheinigung für die GS550D auch aus zu drucken. In wie weit das nötig ist keine Ahnung ... aber bevor da ein Prüfer steht der sich mit alteisen auskennt und sagt da sind Speichenräder drauf .. muss das erst mal prüfen ...

Hier bekommste die Freigaben :
https://motorrad.suzuki.de/service/reif ... einigungen

Gruss Flamer

Re: Reifenbindung laut ABE

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 16:06
von Carsten550
Mir ist ein kleiner Fehler unterlaufen :o
es handelt sich nicht um eine GS 550 E sondern um eine GS 500 E (mit 550 Motor), ich habe mir angewöhnt bei Ersatzteilen immer GS 550 einzugeben
da die GS 500 zu selten ist oder die neuere GM51B angezeigt wird.
Reifen sind natürlich gleich, allerdings kann ich deswegen mit der Freigabe für die GS 550E nichts anfangen. :?