Reifenfreigabe GS550T

Fragen rund um die Suzuki GS Modelle GS 125 bis GS 1100 G
Kallemann
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Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von Kallemann »

Moin ,
Ich bin neu hier und brauche Mal eure Hilfe zur Reifenfreigabe .Es handelt sich um eine Suzuki GS550E Typ 550 T (Softchopper)
ich war zur Hu beim GTü .Der Prüfer meinte nachdem ich die Reifen zig Jahr drauf hatte das die Reifenkombination nicht eingetragen ist .Es sind jetzt
Bridgestone BT 45 der Größe 100/90-19 M/C 57H und 120/90-17 M/C 64 V montiert.
Da ich sowieso neue Reifen haben möchte brauche ich eine Empfehlung welche Reifen brauchbar sind und eine Freigabe haben.Was wohl auch wichtig ist ist die Fahrgestellnummer.Die ist größer als 800001.Ich wäre dankbar für jeden Hinweis.
Grüße
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Flamer
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von Flamer »

Hier ist die Reifenfreigabe von Suzuki. Runterscrollen und dein Modell aussuchen.
Reifenfreigabe - Suzuki

Vorne Zoll / Hinten Zoll oder Alternativ Vorne Zoll / Hinten Metrisch sind die Angaben.
Du kannst auch die Zollangabe vom Vorderrad umrechnen lassen und dann mit der Info zum TÜV`ler und das besprechen. Name vom TÜV`ler notieren damit auch der deine Suzi in die Hände zum prüfen bekommt. Eventuell musst du die Änderungen im Schein eintragen lassen.

Wichtig auch das der Geschwindigkeits Index des Reifen in der Reifenfreigabe gleich bzw. höher ist.

Das sind jetzt nur Randnotizen. Da kommt bestimmt noch was von den Pro´s hier. ;)

Gruss Flamer
1st Bike : GS250T (X) in Red ( Sold 1984 )
2nd Bike : GS400L (X) in Black ( Still in my Hands )

Gib mal her , ich kann das.
Ohh ...... kaputt. :shock:
BernardG
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von BernardG »

Also bei mir hat es so funktioniert:
Unter https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
das Teilegutachten herunterladen, dazu am besten alles was du von den Reifenherstellern an Freigaben für dein Motorrad findest. Dann mit Motorrad und den montierten Reifen zum TÜV und um eine Untersuchung nach §19 bitten.
Ziel sollte sein, dass du eine Eintragung der modernen (metrischen) Größenbezeichnung OHNE Fabrikatsbindung bekommst.
Kosten ohne Versuchsfahrten ca. 90,- Euro.

Gruß
Bernard
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Flamer
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von Flamer »

Der link von mir führt auch zu Suzuki Reifenfreigabe.
Für die GS550T sagt die Reifenfreigabe als alternative Bereifung Vorne eine Zollgrösse und der Hinterreifen eine Metrische Grösse wenn ich richtig geschaut habe.

Also würd es sich nur um eine Vorderreifen Alternative in metrischer Grösse handeln. Der Hinterreifen in Metrisch ist ja laut Reifenfreigabe schon frei gegeben.
;)

Gruss Flamer
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tobi
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von tobi »

Du kannst nur eine der eingetragenen Kombinationen gleichzeitig fahren, das z.b. nicht Vorderreifen von Kombi 1 mit dem Hinterreifen von Kombi 2.....ausser natürlich das stünde dann unter Kombi 3 im Brief/Schein.
Solang es die bereits eingetragen grössen noch zu kaufen gibt sind diese der einfachste und günstige weg. Was ich so sehe hat z.b Heidenau die 3.25 19 und 120/90 17 noch im Programm. Heidenau sind gut und günstig, würd ich selber draufmachen.
Ist echt dämlich das nur noch genau das gilt was im Brief/Schein steht und die Freigaben nicht mehr so pauschal gelten, lässt sich aber halt nu nicht ändern.

Tobias
Kallemann
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von Kallemann »

Moin, erstmal danke für die links.
Leider ist die Freigabe ja schon älter und da ist nur der Michelin aufgeführt. Wie sieht es da mit der Reifenbindung aus?
Ich möchte mir jetzt den Bridgestone BT 46 montieren lassen.
Da gibt es bei Mopedreifen.de auch eine Freigabe zu. Allerdings ist die als Demoversion gekennzeichnet. Direkt bei Bridgestone gibt's die nur ohne Fahrgestellnummer. Der Prüfer möchte aber die in der Freigabe sehen.: Ab Fahrgestellnummer 800001 wie im Suzuki Gutachten.
War gestern beim Reifen Händler der will Bridgestone anschreiben. Mal schauen was daraus wird.
LG
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tobi
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von tobi »

Da haste aber nen komiscben Prüfer erwischt. So streng wie die hier sind so locker waren sie wohl auch. Zollgrössen sind seit Jahren am verschwinden,,da gabs mal generische Tabellen ( vom /beim Tüv) welche mm grössen den Zölligen entsprechen bzw als Ersatz ohne Probleme durchgehen. Natürlich wollten sie die vor der Eintragung dann auch montiert sehen um 100% sicher zu sein das da alles passt.
Und rein theroretisch brauchste andere grössen wohl nicht mal mehr eintragen lassen so nicht kleiner oder grösser als orginal. Es gibt seit Frühjahr nen Dokument as das beschreibt, ob man sich die Diskussionen bei Tüv oder Verkehrskontrolle jedesmal geben will ist ne andere frage
https://bmdv.bund.de//SharedDocs/DE/Art ... der.html#1

Tobias
Zuletzt geändert von tobi am Di 29. Aug 2023, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
BernardG
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von BernardG »

Entscheidend ist also ob das Motorrad eine EU-Typgenehmigung hat. Wenn nicht ist in jedem Fall eine Begutachtung und Eintragung nach §19 STVZO erforderlich.
So habe ich den Text zumindest verstanden.

Gruß
Bernard
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tobi
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von tobi »

Da kommen wir an den Punkt wo ich meinte Diskussionen... :D
Für mich hat auch der olle FZ Schein dieselbe Funktion, angeblich bekommste das neue EU Dokument auch für olle Kisten wenn du nen neuen Breif brauchst (z.b. voll mit vorbesitzern) warum sollte es da unterschiede bezüglich der Reifenzulässigkeiten geben? Kann ich mir nicht vorstellen.
Zumindest als grundlage für ne Eintragung sollte das Schreiben ja dienen können, so wie die Reifen-Herstellerfreigaben zwar seit 2019(?) ungültig sind, der Tüv prüfer sie aber immer noch gerne (zusammen mit den montierten Reifen) als grundlage für die Eintragungen hernehmen. So man nix wildes montiert sondern möglichst nah bei den Orginalmaßen der vom FZ Hersteller vorgesehenen grössen bleibt. ...sprich erhalt des ursprünglichen zustands. Für umbauten auf grösser, breiter usw finde ich es schon ok da anders zu bewerten

Tobias
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Martin
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Re: Reifenfreigabe GS550T

Beitrag von Martin »

ein Hinweis zum Thema: Bei den aktuellen Freigaben unten im Kleingedruckten lesen. Da steht entweder sinngemäß "Montage muss mit dieser Freigabe von einer Prüfstelle abgenommen werden" oder "diese Freigabe mitführen, es ist keine Abnahme notwendig".
Für meine GSX 1200 habe ich länger gesucht nach einer Freigabe ohne notwendige Abnahme, die meisten fordern eine Abnahme.

Grüße
Martin

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Suzuki GS IG Rhein-Ruhr
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